Fördermittel für die Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung – So sichern sich Kommunen finanzielle Unterstützung

Die Umstellung auf energieeffiziente LED-Straßenbeleuchtung bringt nicht nur Einsparungen bei den Energiekosten, sondern reduziert auch den CO₂-Ausstoß erheblich. Um Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei dieser nachhaltigen Investition zu unterstützen, gibt es verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU. Hier erfährst du, welche aktuellen Fördermöglichkeiten bestehen und wie du sie optimal nutzt.


Warum eine Förderung für LED-Straßenbeleuchtung sinnvoll ist

Die Sanierung der Straßenbeleuchtung mit moderner LED-Technologie senkt den Energieverbrauch um bis zu 70 %. Darüber hinaus verbessern intelligente Steuerungssysteme die Effizienz zusätzlich, indem sie das Licht bedarfsgerecht anpassen. Damit Städte und Gemeinden nicht allein für die Investitionen aufkommen müssen, gibt es attraktive Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen bieten.


Die Herausforderung: Den Durchblick behalten

Die Vielzahl an Förderprogrammen, Antragsvorschriften und technischen Anforderungen kann für viele Beteiligte schnell überwältigend wirken.

Jede Fördermöglichkeit bringt ihre eigenen Bedingungen und Vorgaben mit, die es zu beachten gilt. Hinzu kommen unterschiedliche Fristen und Dokumentationspflichten, die den Prozess zusätzlich erschweren sowie die stetigen Änderungen durch den Wechsel von Prioritäten auf politischer Ebene.

Eine strukturierte Herangehensweise und kompetente Beratung sind daher entscheidend, um keine Förderchancen zu verpassen und das Maximum aus den vorhandenen Möglichkeiten herauszuholen.

Wir beraten dich gerne bei der Wahl des passenden Förderprogramms und bei der Antragsstellung. Damit du dir selbst einen ersten Überblick verschaffen kannst, haben wir die hier eine Übersicht zu den Förderprogrammen für die Umrüstung der LED-Straßenbeleuchtung zusammengestellt.


Aktuelle Förderprogramme zur Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung im Überblick


Kommunalrichtlinie – Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Die Kommunalrichtlinie ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Kommunen, die ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten möchten.

  • Wer kann profitieren?
    Städte, Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe sowie öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Pflege und Unterbringung
  • Was wird gefördert?
    Austausch von veralteten Straßenleuchten gegen energieeffiziente LED-Technik mit intelligenter Steuerung
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Zuschüsse zwischen 20 und 40 %, für finanzschwache Kommunen sogar bis zu 55 %
  • Wichtig zu wissen:
    Seit Februar 2025 werden bestimmte adaptive Steuerungssysteme nicht mehr gefördert.

Mehr Infos findest du hier:

NKI-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Licht.de

KfW-Förderprogramme für kommunale Infrastruktur

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet spezielle Programme für nachhaltige kommunale Infrastrukturmaßnahmen an. Das Verkehrsnetz der Zukunft soll eine nachhaltige Mobilität, u.a. mit sicheren Straßen, gut ausgebauten Fuß- und Radwegen, zuverlässigem Schienenverkehr und einer elektrischen und wasserstoffbasierten Infrastruktur ermöglichen. Die KfW unterstützt Investitionen, wenn du das vorhandene Angebot ausbauen und verbessern möchtest.


  • Wer kann profitieren?
    Städte, Gemeinden und kommunale Eigenbetriebe
  • Was wird gefördert?
    Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung, inklusive Planung und intelligenter Steuerung, Beleuchtung von Parkplätzen und Parkhäusern
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Investitionskosten betragen.
  • Vorteil: Flexible Finanzierungsoptionen für langfristige Projekte

Mehr Infos findest du hier:

KfW-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhältst du Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Auch das BEG-Programm unterstützt zum Teil den Austausch alter Beleuchtungssysteme gegen moderne LED-Technik, insbesondere im Bereich von öffentlichen Gebäuden und Außenanlagen.


  • Wer kann profitieren?
    Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
  • Was wird gefördert?
    Energieeffiziente LED-Beleuchtung in und an Nichtwohngebäuden
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Zuschüsse von 15 % der Investitionskosten, zusätzliche 5 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • Besonderheit:
    Besonders attraktiv für Projekte, die Gebäude- und Straßenbeleuchtung kombinieren


Nachdem die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nunmehr erlassen sind, ist die Fortführung der BEG über den Jahreswechsel 2024/25 grundsätzlich gesichert. Das Programm wird Anfang 2025 unter Beachtung der Regelungen zur vorl. Haushaltsführung 2025 fortgeführt.


Aktuelle Informationen findest du hier:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fond für regionale Entwicklung (EFRE) soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO₂-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.


Aktuelle Informationen findest du hier:

EFRE

Regionale Förderprogramme

Förderprogramm Hessen

Das Land Hessen fördert den Einsatz hocheffizienter LED-Technik im Bereich der Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit intelligenter Steuerungstechnik.

Eine Förderung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von in der Regel 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Durch die neu installierte Beleuchtung muss anders als bei der Bundesförderung eine Energie- und Treibhausgaseinsparung von mindestens 70 % erreicht und nachgewiesen werden.

Die Kombination mit öffentlichen Zuschüssen des Bundes, insbesondere der Kommunalrichtlinie (NKI), wird grundsätzlich empfohlen. Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Die Förderung des Landes Hessen beruht auf der „Richtlinie des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz in den Kommunen“ (Kommunalrichtlinie Energie) vom 30. April 2021.


Mehr Informationen findest du hier.

Förderprogramm Rheinland-Pfalz

Mit seinem Förderprogramm "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur" (ZEIS) hat das Land Rheinland-Pfalz ein eigenes Programm auf den Weg gebracht.


  • Wer kann profitieren?
    Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, Unternehmen sowie Energiegenossenschaften.
  • Was wird gefördert?
    In der Kategorie „Energieeffiziente ZEIS-Beleuchtung“: Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Technik. Möglich ist darüber hinaus die Förderung von Straßenbeleuchtungsmasten mit digitalen und sensorgestützten Zusatzfunktionen.
    In der Kategorie „ZEIS-Sektorenkopplung“: Kommunale Modellprojekte im Bereich der Sektorenkoppelung.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Zuschüsse von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von max. 5 Mio. Euro.
  • Besonderheit:
    Bei Maßnahmen (z.B. LED-Straßenbeleuchtung), die mit Mitteln nach dem Landesfinanzausgleich finanziert werden, kann die Zuwendung nur kommunalen Gebietskörperschaften gewährt werden.


Mehr Informationen findest du hier.

Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Klimaschutzrichtlinie Kommunen (KliFöKommRL MV) fördern die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften und des operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Maßnahmen, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Ziel ist die Minderung der CO₂-Emission durch Stromeinsparung, Einsparungen durch Reduzierung der laufenden Energiekosten und Einsparungen bei den Unterhaltungskosten aufgrund der längeren Lebensdauer der LED-Leuchtmittel.

Mecklenburg-Vorpommern wird in der Förderperiode 2021 bis 2027 von der Europäischen Union (EU) mit insgesamt rund 1,258 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Wie in der vorausgehenden Förderperiode 2014 bis 2020 gehört Mecklenburg-Vorpommern im dreistufigen Kohäsionssystem der EU zu den Übergangsregionen mit einem Bruttoinlandsprodukt zwischen 75% und 100% des EU-Durchschnitts.


Mehr Informationen findest du hier.


Fazit: Jetzt Fördermittel für LED-Umrüstung sichern!

Die finanzielle Unterstützung für nachhaltige Straßenbeleuchtung ist vielfältig, doch viele Kommunen schöpfen die Möglichkeiten nicht voll aus. Wer frühzeitig handelt (und über die nötige bürokratische Ausdauer verfügt), kann sich attraktive Fördermittel sichern und langfristig Energiekosten einsparen.

Du möchtest herausfinden, welche Förderung für dein Projekt passt? Wir unterstützen dich bei der Auswahl des passenden Programms und begleiten dich durch den Antragsprozess. Kontaktiere uns noch heute!

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Straßenbeleuchtung

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